Synteen & Lückenhaus Textil-Technologie GmbH, Klettgau, Robert-Stehli-Straße 8, 79771 Klettgau.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 07.10.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Synteen & Lückenhaus Textil-Technologie GmbH, Klettgau, Robert-Stehli-Straße 8, 79771 Klettgau.Geschäftsanschrift: Robert-Stehli-Straße 8, 79771 Klettgau. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Aktiengesellschaft "Mehler AG", Fulda (Amtsgericht Fulda HRB 25) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Synteen & Lückenhaus Textil-Technologie GmbH, Klettgau, (Robert-Stehli-Straße 8, 79771 Klettgau).Die Gesellschaft hat am 21.07.2009 den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen der "Mehler AG", Fulda (Amtsgericht Fulda HRB 25) (übernehmender Rechtsträger) und der hiesigen Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
Synteen & Lückenhaus Textil-Technologie GmbH, Klettgau (Robert-Stehli-Straße 8, 79771 Klettgau). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2008 aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb "Entwicklung, Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Geweben (Composites) aus Glasrovings in Heretsried nebst dem Grundstück in Heretsried" auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Synteen & Lückenhaus Composites GmbH", Klettgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 702316) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Synteen & Lückenhaus Textil-Technologie GmbH, Klettgau (Robert-Stehli-Straße 8, 79771 Klettgau). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Appel, Bruno, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒; Baumgart, Christoph, Sprockhövel, * ‒.‒.‒‒; Breitmoser, Thomas, Hohentengen am Hochrhein, * ‒.‒.‒‒; Huhle, Hansjörg, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒.
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