HRB 7466 PI: Syntrack GmbH, Rellingen, Siemensstraße 47, 25462 Rellingen. Die Spaltung ist mit der am 31.01.2014 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRB 7466 PI: Syntrack GmbH, Rellingen, Siemensstraße 47, 25462 Rellingen. Die Verschmelzung ist mit der am 31.01.2014 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 7372 KI) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 7466 PI: Syntrack GmbH, Rellingen, Siemensstraße 47, 25462 Rellingen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Wittkamp GmbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 7372 KI) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7466 PI: Syntrack GmbH, Rellingen, Siemensstraße 47, 25462 Rellingen. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage die Neuling GmbH mit Sitz in Rellingen (AG Pinneberg, HRB 7385 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
NEUE RABEN vierhundertachtundsechzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Siemensstr. 47, 25462 Rellingen). Der Sitz ist nach Rellingen (jetzt Amtsgericht Pinneberg (HRB 7466 PI), Firma jetzt: Syntrack GmbH) verlegt.
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