HRA 11728: Sysco GmbH & Co. KG, Memmingen, Wernher-von-Braun-Straße 17, 87700 Memmingen. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 11728: Sysco GmbH & Co. KG, Memmingen, Wernher-von-Braun-Straße 17, 87700 Memmingen. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
Sysco GmbH & Co. KG, Memmingen, Wernher-von-Braun-Straße 17, 87700 Memmingen. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Bestellt: Liquidator: Jäger, Igal, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Sysco GmbH & Co. KG, Memmingen, Wernher-von-Braun-Straße 17, 87700 Memmingen.(Betrieb eines oder mehrerer McDonald`s Restaurants gemäß einem mit der Mc Donald`s Deutschland Inc. Zweigniederlassung München und dem Gründungsgesellschafter abgeschlossenen Franchise-Vertrag, dem die Gesellschaft beigetreten ist). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wernher-von-Braun-Straße 17, 87700 Memmingen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Sysco Komplementär- GmbH, Memmingen (Amtsgericht Memmingen, HRB 13639). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Sysco GmbH mit dem Sitz in Memmingen (Amtsgericht Memmingen, HRB 13123). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.