HRB 50937: Systeam Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, Theodor-Heuss-Ring 52, 50668 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Naumann, Wolfgang, Löf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 50937: Systeam Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, Theodor-Heuss-Ring 52, 50668 Köln. Nach Änderung des Wohnortes weiterhin bestellt als Geschäftsführer: Naumann, Wolfgang, Löf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 50937: Systeam Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, Theodor-Heuss-Ring 52, 50668 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Herrmann, Wiebke, Frechen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 50937: Systeam Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, Theodor-Heuss-Ring 52, 50668 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.Der Gesellschaftsvertrag wurde darüber hinaus vollständig neu gefasst.Neuer Gegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Systeam GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Köln, deren Gegenstand das Betreiben und die Verwaltung von stationären und ambulanten Einrichtungen aller Art, die Erbringung von psychosozialen Dienstleistungen sowie die Durchführung von Maßnahmen der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Umschulung ist.
HRB 50937: Systeam Verwaltungsgesellschaft mbH, Köln, Theodor-Heuss-Ring 52, 50668 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 06.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.08.2018 mit der eVITA Gesundheitszentren Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, 57713) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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