Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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b)
Mit der Rainer Wallmann GmbH & Co. KG, Düsseldorf
(Amtsgericht Düsseldorf HRA 25372) als herrschendem
Unternehmen ist am 08.11.2022 ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die
Gesellschafterversammlung vom 08.11.2022 zugestimmt. |
a)
11.11.2022
Coners |
14 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Cecilienallee 15b, 40474 Düsseldorf |
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a)
21.10.2022
Kordus |
HRB 30726: System Invest Beratungsunternehmen für die Immobilienwirtschaft GmbH, Düsseldorf, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2020 mit der System Invest Beratungsunternehmen für die Immobilienwirtschaft Europa 4 GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 69023) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 30726: System Invest Beratungsunternehmen für die Immobilienwirtschaft GmbH, Düsseldorf, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.05.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2020 mit der System Invest Serviceunternehmen GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 48694) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 30726: System Invest Beratungsunternehmen für die Immobilienwirtschaft GmbH, Düsseldorf, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der SystemInvest - unabhängige Beratungs- Vermittlungs- und Betreuungsgesellschaft für Vermögensanlagen mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 48617) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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