HRB 204111: System-Bau Wintersdorf GmbH, Meuselwitz, Martin-Luther-Str. 1, 04610 Meuselwitz OT Wintersdorf. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Raecke, Reinhard, Diplom-Bauingenieur, Meuselwitz, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
System-Bau Wintersdorf GmbH, Meuselwitz, Martin-Luther-Str. 1, 04610 Meuselwitz OT Wintersdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 435,50 EUR auf 26.000 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 6 Abs. 2 (Gesellschafterbeschlüsse), 18 Abs. 3 (Schlussbestimmungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 26.000 EUR auf 52.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Reco Bau GmbH mit dem Sitz in Meuselwitz (Amtsgericht Jena HRB 205334) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Martin-Luther-Str. 1, 04610 Meuselwitz OT Wintersdorf. Neues Stammkapital: 52.000,00 EUR.
System-Bau Wintersdorf GmbH, Meuselwitz, Martin-Luther-Str. 1, 04610 Meuselwitz OT Wintersdorf. Die Reco Bau GmbH mit dem Sitz in Meuselwitz (Amtsgericht Jena HRB 205334) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.