HRB 29974: SystemInvest Unternehmensberatung für die Bau- und Immobilienwirtschaft GmbH, Düsseldorf, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden System Invest Beratungsunternehmen für die Immobilienwirtschaft GmbH am 20.09.2016 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 29974: SystemInvest Unternehmensberatung für die Bau- und Immobilienwirtschaft GmbH, Düsseldorf, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2016 mit der System Invest Beratungsunternehmen für die Immobilienwirtschaft GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 30726) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 29974: SystemInvest Unternehmensberatung für die Bau- und Immobilienwirtschaft GmbH, Düsseldorf, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2016 mit der System Invest Asset Management Services GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 30378) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
SystemInvest Unternehmensberatung für die Bau- und Immobilienwirtschaft GmbH, Düsseldorf (Königsallee 48, 40212 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung hat am 03.12.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 74.435,41 auf EUR 100.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) entsprechend sowie weiter in § 7 Ziff. 8 (Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern.