Systemex Druck- und Medien-Service Gesellschaft mbH, Rellingen(Siemensstraße 47-49, 25462 Rellingen). Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen..
Systemex Druck- und Medien-Service Gesellschaft mbH, Rellingen(Siemensstr. 47-49, 25462 Rellingen). Vorstand: Änderung zu Nr. 2: Liquidator: Lehmann, Dirk, * ‒.‒.‒‒, Hamburg, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst..
Systemex Druck- und Medien-Service Gesellschaft mbH, Rellingen(Siemensstr. 47-49, 25462 Rellingen). Stamm- bzw. Grundkapital: 205.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Lehmann, Uwe. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Burzlaff, Harry. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.08.2006 ist das Stammkapital der Gesellschaft zum Zwecke der Verschmelzung der Verwaltungsgesellschaft Lobuschstraße mbH (AG Pinneberg, HRB 5867 PI) mit der Gesellschaft um 155.000,00 EUR auf 205.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) geändert worden..
Systemex Druck- und Medien-Service Gesellschaft mbH, Rellingen(Siemensstr. 47-49, 25462 Rellingen). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Verwaltungsgesellschaft Lobuschstraße mbH mit Sitz in Rellingen (Amtsgericht Pinneberg, HRB 5867 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..