HRB 92085: Systro Alzenau GmbH, Hanau, Heumarkt 2, 63450 Hanau. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SYSTRO Restaurant GmbH & Co. KG mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRA 5197) verschmolzen. Die Verschmelzung wird wirksam mit gleichzeitiger Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Systro Alzenau GmbH, Hanau (Heumarkt 2, 63450 Hanau). Einzelprokura: Roszkowski-König, Marion, Rodenbach, * ‒.‒.‒‒.
Systro Alzenau GmbH, Hanau (Heumarkt 2, 63450 Hanau). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 7.3.2007. Gegenstand: der Betrieb eines oder mehrerer McDonald´s Restaurants gemäß einem mit der McDonald´s Deutschland Inc., Zweigniederlassung München, und Herrn Stefan Roszkowski abgeschlossenen Franchise-Vertrag, dem die Gesellschaft beigetreten ist, Stammkapital: 25.800,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Roszkowski, Stefan, Rodenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Systro Restaurant GmbH & Co. KG mit Sitz in Hanau (AG Hanau HRA 5197) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 7.3.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 14.5.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.