HRB 92083: Systro Hanau GmbH, Hanau, Heumarkt 2, 63450 Hanau. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SYSTRO Restaurant GmbH & Co. KG mit Sitz in Hanau (Amtsgericht Hanau HRA 5197) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Systro Hanau GmbH, Hanau (Am Markt 2, 63450 Hanau). Einzelprokura: Roszkowski-König, Marion, Rodenbach, * ‒.‒.‒‒.
Systro Hanau GmbH, Hanau (Heumarkt 2, 63450 Hanau). Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 14.05.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Systro Hanau GmbH, Hanau (Heumarkt 2, 63450 Hanau). Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Systro Restaurant GmbH & Co KG mit Sitz in Hanau (AG Hanau HRA 5197) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 7.3.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 07.03.2007 Bezug genommen.