HRB 13491: Szybalski & Sohn GmbH, Herford, Schwarzenmoorstr. 3, 32049 Herford. Prokura erloschen: ‒‒‒, ‒‒‒, Hiddenhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13491: Szybalski & Sohn GmbH, Herford, Schwarzenmoorstr. 3, 32049 Herford. Einzelprokura: ‒‒‒, ‒‒‒, Hiddenhausen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13491: Szybalski & Sohn GmbH, Herford, Schwarzenmoorstr. 3, 32049 Herford. Bestellt als Geschäftsführer: Szybalski, Mario, Herford, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13491: Szybalski Gebäudetechnik GmbH, Herford, Schwarzenmoorstr. 3, 32049 Herford. Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 5 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Neue Firma: Szybalski & Sohn GmbH.
Szybalski Gebäudetechnik GmbH, Herford, Schwarzenmoorstr. 3, 32049 Herford. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2013. Geschäftsanschrift: Schwarzenmoorstr. 3, 32049 Herford. Gegenstand: Sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Gebäudetechnik sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Szybalski, Klaus, Herford, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der Klaus Szybalski e.K. mit Sitz in Herford (Amtsgericht Bad Oeynhausen HR A 8337) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.03.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.03.2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen