HRB 3485: TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH, Kaiserslautern, Merkurstr. 45, 67663 Kaiserslautern. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TÜV Rheinland Industrie Service GmbH am 05.10.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 3485: TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH, Kaiserslautern, Merkurstr. 45, 67663 Kaiserslautern. Beschlussdatum ergänzt, nunmehr: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2020/12.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.07.2020 mit der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 26876) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3485: TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH, Kaiserslautern, Merkurstr. 45, 67663 Kaiserslautern. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.07.2020 mit der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 26876) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 3485: TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH, Kaiserslautern, Merkurstr. 45, 67663 Kaiserslautern. Nach Verschmelzung der herrschenden Gesellschaft, der TÜV Pfalz GmbH in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 3915) auf die TÜV Rheinland Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 23392), nunmehr: Die Gesellschaft hat am 03.08.2004 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der TÜV Rheinland Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 23392) geschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tag hat zugestimmt. Der mit der TÜV Rheinland Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 23392) am 03.08.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 30.04.2014 geändert. Die Gesellschaftversammlung vom 28.07.2014 hat der Änderung zugestimmt.
HRB 3485: TÜV Pfalz Anlagen und Betriebstechnik GmbH, Kaiserslautern, Merkurstr. 45, 67663 Kaiserslautern. nach Änderung Wohnsitz, nunmehr: Geschäftsführer: Geck, Andreas Heinrich, Kerpen, * ‒.‒.‒‒.
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