Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
22 |
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Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Finke, Thorsten, Gauting, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.08.2022
Gastgeb |
HRB 18513: TÜV SÜD Auto Service GmbH, Stuttgart, Westendstr. 199, 80686 München. Bestellt als Geschäftsführer: Jacoby, Stephan, Wolfratshausen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Immer, Jürgen, Krailling, * ‒.‒.‒‒.
HRB 18513: TÜV SÜD Auto Service GmbH, Stuttgart, Westendstr. 199, 80686 München. Die Gesellschaft hat am 29.06.2022 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 18513: TÜV SÜD Auto Service GmbH, Stuttgart, Krailenshaldenstraße 30, 70469 Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Westendstr. 199, 80686 München.
HRB 18513: TÜV SÜD Auto Service GmbH, Stuttgart, Krailenshaldenstraße 30, 70469 Stuttgart. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Begutachtungs-, Prüf- und sonstigen Sachverständigenleistungen sowie Beratungsleistungen, auf dem Gebiet der Mobilität. Soweit die Gesellschaft von der zuständigen Landesbehörde mit der Unterhaltung einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr nach den Vorschriften des KfSachvG beauftragt ist oder Leistungen im Namen und für Rechnung der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr des TÜV SÜD e.V. erbringt, wird die Gesellschaft keine Leistungen erbringen, welche mit den sich aus dem KfSachvG ergebenden Anforderungen an die mit der Unterhaltung einer Technischen Prüfstelle beauftragte Stelle unvereinbar sind; soweit die Gesellschaft von der zuständigen Stelle als Überwachungsorganisation nach Anlage VIIIb StVZO anerkannt ist, erbringt diese keine Leistungen, welche mit den sich aus der Anlage VIIIb StVZO ergebenden Anforderungen an die Gesellschaft als Überwachungsorganisation nach Anlage VIIIb StVZO unvereinbar sind.
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