TÜV SÜD Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart (Gottlieb-Daimler-Straße 7, 70794 Filderstadt). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 09.10.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
TÜV SÜD Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart (Gottlieb-Daimler-Straße 7, 70794 Filderstadt). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.07.2007 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TÜV Föderation GmbH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland", München (Amtsgericht München HRB 120658) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Der zwischen der Gesellschaft und der "TÜV SÜD Aktiengesellschaft", München (Amtsgericht München HRB 109326) (vormals: "TÜV Süddeutschland Holding Aktiengesellschaft") am 03.04.2001 / 18.05.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 31.12.2006 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TÜV Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart (Gottlieb-Daimler-Straße 7, 70794 Filderstadt). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.11.2006 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 30.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Firma geändert; nun: TÜV SÜD Baden-Württemberg GmbH. Gegenstand geändert; nun: Menschen, Umwelt und Sachgüter vor nachteiligen Auswirkungen technischer Anlagen oder Einrichtungen aller Art zu schützen. Die Gesellschaft will die sichere, zweckmäßige und wirtschaftliche Herstellung und Verwendung von technischen Einrichtungen, Betriebs- und Arbeitsmitteln fördern. Zu diesem Zweck koordiniert die Gesellschaft insbesondere die Leistungen der für die verschiedenen in der TÜV SÜD Gruppe zusammengeschlossenen Gesellschaften. Ziel dieser Koordination ist es vor allem, unter besonderer Berücksichtigung der regionalen Belange im Land Baden-Württemberg ein umfassendes Leistungsangebot zur Beratung, Begutachtung, Prüfung und Überwachung auf allen Gebieten der Sicherheitstechnik und des Umweltschutzes zur Verfügung zu stellen und die in der TÜV SÜD Gruppe auf diesen Gebieten operativ tätigen Gesellschaften bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen zu unterstützen.