HRB 113546:Töfke Fliesen und Naturstein GmbH, Osterwieck, Lüttgenröder Straße 5, 38835 Osterwieck.Neuer Sitz: Langelsheim. Sitz verlegt nach Langelsheim (nun Amtsgericht Braunschweig HRB 204708).
HRB 204708:Töfke Fliesen und Naturstein GmbH, Langelsheim, Vor den Bachwiesen 10, 38685 Langelsheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2002 Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Osterwieck (bisher Amtsgericht Stendal HRB 113546) nach Langelsheim beschlossen. Geschäftsanschrift: Vor den Bachwiesen 10, 38685 Langelsheim. Gegenstand: Fliesen- und Natursteinarbeiten, eigene Produktion von Natursteinprodukten, Handel mit Fliesen und Naturstein sowie Nebenleistungen für die Ausführung von Fliesen- und Natursteinarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Töfke, Carsten, Langelsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, dass der Fliesenleger Carsten Töfke das von ihm unter der Firma Töfke Fliesen und Naturstein e.K.. in Osterwieck betriebene, bisher unter HRA 2444 AG Magdeburg eingetragene Unternehmen durch Ausgliederungserklärung nach §§ 152, 158 ff UmwG in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt hat.
Töfke Fliesen und Naturstein GmbH, Osterwieck, Lüttgenröder Straße 5, 38835 Osterwieck. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 30.09.2005 mit der Grundstücksverwaltung Töfke, Inhaber Carsten Töffke mit dem Sitz in Osterwieck ist durch Kündigung zum 31.12.2010 beendet.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderung begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.