HRA 6102: Tölke & Fischer Auto Pepper GmbH & Co.KG, Krefeld, Gatherhofstraße 5, 47804 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2020/12.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.02.2020/27.03.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.02.2020/27.03.2020 mit der Tölke & Fischer GmbH & Co. KG mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRA 489) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6102: Tölke & Fischer Auto Pepper GmbH & Co.KG, Krefeld, Gatherhofstraße 5, 47804 Krefeld. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tölke & Fischer GmbH & Co.KG am 27.03.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Tölke & Fischer Auto Pepper GmbH & Co.KG, Krefeld, Gatherhofstraße 5, 47804 Krefeld. Die Tölke & Fischer Auto Pepper GmbH & Co.KG hat von der Auto Pepper GmbH, Krefeld (Amtsgericht Krefeld, HRB 3481, jetzt BP Verwaltungs- und Consulting GmbH) das von dieser betriebene Handelsgeschäft übernommen, jedoch ohne die darin bisher begründeten Verbindlichkeiten und Forderungen. Die Haftung für die im bisherigen Betrieb der "Auto Pepper GmbH" begründeten Verbindlichkeiten und der Übergang der im Betrieb begründeten Forderungen sind ausgeschlossen.
Tölke & Fischer Auto Pepper GmbH & Co.KG, Krefeld, Gatherhofstraße 5, 47804 Krefeld. (Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit und die Instandsetzung von Automobilen und sonstigen Fahrzeugen aller Art, sowie der Handel mit entsprechenden Ersatzteilen und bis in den Freizeitbereich übergreifenden Zubehör unter Übernahme von einschlägigen Franchise- und anderen Vertretungen, einschließlich der Führung von Agenturen und der Vermittlung von Versicherungs-, Finanzierungs- und Leasing-Geschäften im Rahmen des vorbezeichneten Geschäftsbetriebs.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gatherhofstraße 5, 47804 Krefeld. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Einem Gesellschafter kann durch Gesellschafterbeschluss Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Persönlich haftender Gesellschafter: Tölke & Fischer Auto Pepper Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Krefeld (AG Krefeld HRB 13643), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.