HRB 7980: Tönnissen Stiftungs gGmbH, Kleve, Tweestrom 42, 47533 Kleve. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Tweestrom 42, 47533 Kleve. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nunmehr bestellt als Liquidator: Tönnissen, Erich, Kleve, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Liquidator: Tönnissen, Jutta, Kleve, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Tönnissen Stiftungs gGmbH, Kleve (Tweestrom 42, 47533 Kleve). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2005. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar allgemein als besonders förderungswürdig i. S. d. § 10 b Abs. 1 EStG i. V. m. Anlage 1 Abschnitt A Ziff. 3 a), b), c) zu § 48 Abs. 2 der EStDV anerkannte kulturelle Zwecke, und zwar: die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der Arbeitsbedingungen und Darstellungsmöglichkeiten von Künstlern; Förderung von kulturellen Organisationen; Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, z. B. auf dem Gebiet der Musik, der Literatur und der bildenden Kunst, insbesondere die Förderung der in der Region Niederrhein bestehenden musischen Einrichtungen und Museen; Maßnahmen der Denkmalpflege, insbesondere die Unterstützung der "Deutsche Stiftung Denkmalschutz". Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren oder allen Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Tönnissen, Erich, Kleve, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.