HRA 9071: Tönsmeier Kunststoffe GmbH & Co. KG, Porta Westfalica, An der Pforte 2, 32457 Porta Westfalica. Firma geändert, nun: Neue Firma: PreZero Kunststoffrecycling GmbH & Co. KG. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: PreZero Kunststoffrecycling Beteiligungs-GmbH, Porta Westfalica (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 15103).
HRA 4750: Tönsmeier Kunststoffe GmbH & Co. KG, Höxter, Eugen-Diesel-Str. 3, 37671 Höxter. Porta Westfalica. Der Sitz ist nach Porta Westfalica (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 9071) verlegt.
HRA 9071: Tönsmeier Kunststoffe GmbH & Co. KG, Porta Westfalica, An der Pforte 2, 32457 Porta Westfalica. Kommanditgesellschaft Beginn: 10.09.1998. Geschäftsanschrift: An der Pforte 2, 32457 Porta Westfalica. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Schwerdt Kunststoffrecycling Beteiligungs-GmbH, Porta Westfalica (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 15103). Der Sitz ist von Höxter (bisher Amtsgericht Paderborn, HRA 4750) nach Porta Westfalica verlegt.
Tönsmeier Kunststoffe GmbH & Co. KG, Höxter (Eugen-Diesel-Str. 3, 37671 Höxter). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2006 mit der Höku Beteiligungs GmbH mit Sitz in Höxter (Amtsgericht Paderborn HRB 7275) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Tönsmeier Kunststoffe GmbH & Co. KG, Höxter (Eugen-Diesel-Str. 3, 37671 Höxter). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2006 mit der Rohr Recycling GmbH & Co. KG mit Sitz in Westeregeln (Amtsgericht Stendal HRA 22548) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.