HRA 3432: Tönsmeier Service GmbH & Co. KG, Porta Westfalica-Lerbeck, An der Pforte 2, 32457 Porta Westfalica. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.07.2016 mit der Tönsmeier Entsorgung Westfalen GmbH & Co. KG mit Sitz in Porta Westfalica (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 9065) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 3432: Tönsmeier Entsorgung OWL GmbH & Co. KG, Porta Westfalica-Lerbeck, An der Pforte 2, 32457 Porta Westfalica. Nach Änderung der Firma nun: Neue Firma: Tönsmeier Service GmbH & Co. KG. Von Amts wegen gemäß § 319 ZPO eingetragen: Die Firma der Persönlich haftender Gesellschafter: Tönsmeier Entsorgung OWL Beteiligungs-GmbH, Porta Westfalica (AG Bad Oeynhausen HRB 5286). ist geändert. Nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Tönsmeier Service Beteiligungs GmbH, Porta Westfalica (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 5286).
Tönsmeier Entsorgung GmbH & Co. KG, Porta Westfalica-Lerbeck, An der Pforte 2, 32457 Porta Westfalica.Neue Firma: Tönsmeier Entsorgung OWL GmbH & Co. KG. Neue Firma: Persönlich haftender Gesellschafter: Tönsmeier Entsorgung OWL Beteiligungs-GmbH, Porta Westfalica (AG Bad Oeynhausen HRB 5286).
Tönsmeier Entsorgung GmbH & Co. KG, Porta Westfalica-Lerbeck, An der Pforte 2, 32457 Porta Westfalica.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 und der Gesellschafterversammlung der Tönsmeier Entsorgung Westfalen GmbH & Co. KG vom 25.08.2009, der Gesellschafterversammlung der Tönsmeier Entsorgung Niedersachsen GmbH & Co. KG vom 25.08.2009 sowie der Gesellschafterversamlung der Tönsmeier Glas GmbH & Co. KG Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Tönsmeier Entsorgung Westfalen GmbH & Co. KG mit Sitz in Gütersloh (AG Gütersloh HRA 6360), Tönsmeier Entsorgung Niedersachsen GmbH & Co. KG mit Sitz in Hannover (AG Hannover HRA 25038) sowie Tönsmeier Glas GmbH & Co. KG mit Sitz in Petershagen (AG Bad Oeynhausen HRA 7550) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Tönsmeier Entsorgung GmbH & Co. KG, Porta Westfalica-Lerbeck, An der Pforte 2, 32457 Porta Westfalica.Geschäftsanschrift: An der Pforte 2, 32457 Porta Westfalica. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: DST-Wertstoffsortierung und Recycling Verwaltungs-GmbH, Detmold (AG Lemgo HRB 3910). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.01.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.01.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.01.2009 mit der DST-Wertstoffsortierung und Recycling GmbH & Co. KG mit Sitz in Detmold (AG Lemgo HRA 3207) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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