Türk & Türk Electronic GmbH, Bergisch Gladbach (Am Dännekamp 15, 51469 Bergisch Gladbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.07.2006 mit der Interton Electronic Hörgeräte GmbH mit Sitz in Bergisch Gladbach (AG Köln, HRB 47255) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
51469 Bergisch Gladbach
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH