HRB 1212: Türmerleim GmbH, Ludwigshafen am Rhein, Arnulfstr. 43, 67061 Ludwigshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und die Löschung des § 6 (Sonderrechte, Sonderpflichten) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von chemischen Erzeugnissen, insbesondere von Klebstoffen, der Handel mit Kleb- und Hilfsstoffen aller Art sowie die Herstellung, der Handel und der Vertrieb von Maschinen, die zur Klebstoffverarbeitung eingesetzt werden. Bestellt als Geschäftsführer: Weiland, Martin, Königswinter, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Weiland, Martin, Königswinter, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1212:Türmerleim GmbH, Ludwigshafen am Rhein, Arnulfstr. 43, 67061 Ludwigshafen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Weiland, Martin, Königswinter, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1212:Türmerleim GmbH, Ludwigshafen am Rhein, Arnulfstr. 43, 67061 Ludwigshafen.Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Pfeiffer, Hermann, Diplomchemiker, Ludwigshafen a. Rh.
Türmerleim GmbH, Ludwigshafen am Rhein (Arnulfstr. 41, 67061 Ludwigshafen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2006 und der Gesellschafterversammlung der Pfeiffer Verwaltungs GmbH vom 15.08.2006 einen Teil ihres Vermögens - nämlich sämtliche Geschäftsanteile an der türmer Verwaltungs GmbH mit Sitz in Ludwigshafen/Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 5308) - als Gesamtheit im Wege der Abspaltung gemäß § 123 Abs.2, Nr.1 UmwG auf die Pfeiffer Verwaltungs GmbH mit Sitz in Ludwigshafen/Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 60190) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.