T & P Lagerlogistik GmbH, Worms (Am Guten Brunnen 10, 67547 Worms). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BTS DELHEY Logistik GmbH am 25.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
T & P Lagerlogistik GmbH, Worms (Am Guten Brunnen 10, 67547 Worms). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selbigen Tag und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgersvom 08.08.2006 mit der BTS DELHEY Logistik GmbH mit Sitz in Spreenhagen (Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4987 FF) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmendenRechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.