T + R Tief- und Rohrleitungsbau GmbH, Mülheim an der Ruhr (Hingbergstr. 319, 45472 Mülheim an der Ruhr). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mackscheidt Rohrleitungs- und Tiefbau GmbH & Co. KG am 02.09.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
T + R Tief- und Rohrleitungsbau GmbH, Mülheim an der Ruhr (Hingbergstr. 319, 45472 Mülheim an der Ruhr). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgersvom 29.08.2005 mit der Mackscheidt Rohrleitungsbau- und Tiefbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg HRA 8429) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.