HRB 100860: T + U Dental Labor GmbH, Helmstedt, Wilhelmstraße 17, 38350 Helmstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit einer Änderung insbesondere in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Petrich-Weiß, Simone, Mariental, * ‒.‒.‒‒; Uetze, Robert, Königslutter am Elm, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100860: T + U Dental Labor GmbH, Helmstedt, Wilhelmstraße 17, 38350 Helmstedt. Geschäftsanschrift: Wilhelmstraße 17, 38350 Helmstedt. Prokura erloschen: Uetze, Martina, Königslutter, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Uetze, Robert, Königslutter, * ‒.‒.‒‒.
T + U Dental Labor GmbH, Helmstedt (Wilhelmstraße 17, 38350 Helmstedt). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.09.2007 wirksam geworden.
T + U Dental Labor GmbH, Helmstedt (Wilhelmstraße 17, 38350 Helmstedt). Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2007 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Andreas Uetze e.K. in Königslutter (AG Braunschweig, HRA 200403) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2007 das Vermögen der Andreas Uetze e.K. mit Sitz in Königslutter (AG Braunschweig, HRA 200403) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.