HRB 7106: T - Systems GEI GmbH, Aachen, Am Gut Wolf 9a, 52070 Aachen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden T-Systems International GmbH am 03.06.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 7106: T - Systems GEI GmbH, Aachen, Am Gut Wolf 9a, 52070 Aachen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.04.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.04.2019 mit der T-Systems International GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 55933) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7106: T - Systems GEI GmbH, Aachen, Am Gut Wolf 9a, 52070 Aachen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2018 und der Gesellschafterversammlung der ZODIAC Telekommunikationsdienste GmbH vom 08.08.2018 einen Teil ihres Vermögens, nämlich Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung gegenüber Empfängern laufender Leistungen, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die ZODIAC Telekommunikationsdienste GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 7266) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7106: T - Systems GEI GmbH, Aachen, Am Gut Wolf 9a, 52070 Aachen. Prokuren erloschen: Beuthien, Bertold, Remagen, * ‒.‒.‒‒ und Hilsamer, Jürgen, Bonn, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Laske, Norman, Bensheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 7106: T - Systems GEI GmbH, Aachen, Am Gut Wolf 9a, 52070 Aachen. Dem Registergericht sind Listen der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
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