Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
|
30.000,00
EUR |
|
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital)
und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00
EUR auf 30.000,00 EUR beschlossen. |
a)
14.11.2024
Schütte-Müller |
HRB 16012: T-Mobile Global Zwischenholding GmbH, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Helmut, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Lalik, Remigiusz, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16012: T-Mobile Global Zwischenholding GmbH, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Personendaten geändert Geschäftsführer: Dr. Dorenkamp, Christian, Köln, * ‒.‒.‒‒; Zitz, Roman, Köln, * ‒.‒.‒‒.
T-Mobile Global Zwischenholding GmbH, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2013 und der Gesellschafterversammlung der T-Mobile Global Holding Nr. 2 GmbH (Amtsgericht Bonn HRB 12609) vom 31.07.2013 Teile ihres Vermögens- die Geschäftsanteile an der T-Mobile Netherlands Holding B.V. - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die T-Mobile Global Holding Nr. 2 GmbH als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
T-Mobile Global Zwischenholding GmbH, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2013 Teile des Vermögens der T-Mobile Global Holding GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 12330) - die Geschäftsanteile an der T-Mobile Netherlands Holding B.V. - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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