T-Systems Business Services GmbH, Bonn, Godesberger Allee, 53175 Bonn.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.03.2009 und der Gesellschafterversammlung der T-Systems Enterprise Services GmbH vom 18.03.2009 Teile ihres Vermögens (den Teilbetrieb "Großkunden") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die T-Systems Enterprise Services GmbH mit Sitz in T-Systems Enterprise Services GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 55933) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
T-Systems Business Services GmbH, Bonn, Godesberger Allee, 53175 Bonn.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.03.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.03.2009 mit der Deutsche Telekom AG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 6794) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam, nachdem sie am 01.04.2009 auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen worden ist. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
T-Systems Business Services GmbH, Bonn, Godesberger Allee, 53175 Bonn.Prokura erloschen: Janssen, Edzard, Sankt Augustin, * ‒.‒.‒‒.
T-Systems Business Services GmbH, Bonn, Godesberger Allee, 53175 Bonn.Bestellt zum Geschäftsführer: Hogenschurz, Bernhard, Bonn, * ‒.‒.‒‒; Musone Crispino, Franco, Bonn, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Musone-Crispino, Franco, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
T-Systems Business Services GmbH, Bonn, Godesberger Allee, 53175 Bonn.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Backofen, Dirk, Rheinbach, * ‒.‒.‒‒; Dr. Deissner, Kai-Ulrich, Breitscheid, * ‒.‒.‒‒; Landua, Eckhard, Köngernheim, * ‒.‒.‒‒; Michaelis, Ulf, Herzogenrath, * ‒.‒.‒‒; Molck-Ude, Patrick, Bonn, * ‒.‒.‒‒; Rehmann, Hardy, Sinzig, * ‒.‒.‒‒; Zöller, Mario, Hennef, * ‒.‒.‒‒.
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