T-Systems VICOS GmbH & Co. OHG., Berlin(Pascalstraße 11, 10587 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die T-Systems Vicos GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 113348 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
gedas Aktiengesellschaft, Berlin(Carnotstraße 4, 10587 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 08.05.2007 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 55933) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht..
gedas Aktiengesellschaft, Berlin(Carnotstraße 4, 10587 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Der Verschmelzungsvertrag mit der T-Systems Enterprise Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main,HRB 55933, ist am 20.04.2007 geändert in § 1 Abs.2(Vermögensübertragung,Bilanzstichtag).Die Hauptversammlung hat der Änderung durch Beschluss vom selben Tage zugestimmt..
gedas Aktiengesellschaft, Berlin(Carnotstraße 4, 10587 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die T-Systems Enterprise Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main,Amtsgericht Frankfurt am Main,HRB 55933, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
gedas Aktiengesellschaft, Berlin(Carnotstraße 4, 10587 Berlin). Die Gesellschaft hat den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages mit der T-systems Enterprise Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (HRB 55933) eingereicht..
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