HRB 117676: T-Twins 2 GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.03.2021 im Wege des grenzüberschreitenden Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, firmierend unter T-Twins 2 S.à.r.l., eingetragen im Luxemburger Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociètès) unter der Nummer B253468 umgewandelt. Die grenzüberschreitende Sitzverlegung und der Formwechsel wurden durch Eintragung in das Registre de Commerce et des Sociètès vom 12.04.2021 wirksam.
HRB 117676: T-Twins 2 GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Plans zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung mit Formwechsel eingereicht worden.An der Sitzverlegung und Umwandlung ist als sitzverlegende und damit formwechselnde Gesellschaft die T-Twins 2 GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit dem Sitz in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland beteiligt.Die Registerdaten der Gesellschaft lauten wie folgt: Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 117676.Bzgl. der Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern sowie den Rechten der Gläubiger wird auf folgendes hingewiesen:Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der T-Twins 2 GmbH ist nicht bekannt zu machen, da bei der T-Twins 2 GmbH keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden sind.Die Rechte der Gläubiger der Gesellschaft bestimmen sich nach § 122j UmwG analog.Gemäß dieser Vorschrift ist den Gläubigern der Gesellschaft in Bezug auf Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Sitzverlegungs- und Umwandlungsplans entstanden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 122j Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 UmwG analog).Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Sitzverlegungs- und Umwandlungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Sitzverlegung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird (§ 122j Abs. 1 Satz 2 UmwG). Im Übrigen ist es hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht.Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung des Formwechsels bei der Gesellschaft auf dieses Recht hinzuweisen.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der T-Twins 2 GmbH unter deren Geschäftsanschrift c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Sitzverlegungs- und Umwandlungsplan bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift der T-Twins 2 GmbH können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.
HRB 117676: T-Twins 2 GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanseingereicht worden.An der Sitzverlegung und Umwandlung ist als sitzverlegende und damit formwechselnde Gesellschaft die T-Twins 2 GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit dem Sitz in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland beteiligt.Die Registerdaten der Gesellschaft lauten wie folgt: Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 117676.Bzgl. der Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern sowie den Rechten der Gläubiger wird auf folgendes hingewiesen:Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der T-Twins 2 GmbH ist nicht bekannt zu machen, da bei der T-Twins 2 GmbH keine außenstehenden Minderheitsgesellschafter vorhanden sind.Die Rechte der Gläubiger der Gesellschaft bestimmen sich nach § 122j UmwG analog.Gemäß dieser Vorschrift ist den Gläubigern der Gesellschaft in Bezug auf Forderungen, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Sitzverlegungs- und Umwandlungsplans entstanden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 122j Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 UmwG analog).Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Sitzverlegungs- und Umwandlungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Sitzverlegung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird (§ 122j Abs. 1 Satz 2 UmwG). Im Übrigen ist es hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht.Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung des Formwechsels bei der Gesellschaft auf dieses Recht hinzuweisen.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der T-Twins 2 GmbH unter deren Geschäftsanschrift c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Sitzverlegungs- und Umwandlungsplan bekannt gemacht worden ist, gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift der T-Twins 2 GmbH können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.
HRB 166724 B: T-Twins 2 GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Sitz / Zweigniederlassung: Frankfurt am Main; Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Frankfurt am Main verlegt (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 117676).
HRB 117676: T-Twins 2 GmbH, Frankfurt am Main, c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2015, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 166724 B) nach Frankfurt am Main und § 6 (Geschäftsführung, Vertretung) sowie weitere Gesellschaftsvertragsvorschriften geändert und beschlossen. Geschäftsanschrift: c/o HauckSchuchardt, Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main. Gegenstand: Der Erwerb, der Besitz und die Verwaltung eigener Immobilien, vornehmlich das Grundstück in der Komturstraße 18, 12099 Berlin. Eine Tätigkeit gemäß § 34c Gewerbeordnung ist ausgeschlossen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kunz, Ronald Justus, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen