HRB 11339: T. Schneider Bau GmbH, Moers, Düsseldorfer Straße 232, 47447 Moers. Duisburg. Der Sitz ist nach Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRB 32985) verlegt.
HRB 32985: T. Schneider Bau GmbH, Duisburg, Dahlingstraße 85, 47229 Duisburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Moers (bisher Amtsgericht Kleve, HRB 11339) nach Duisburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Dahlingstraße 85, 47229 Duisburg. Gegenstand: Hochbauarbeiten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schneider, Thomas, Moers, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
T. Schneider Bau GmbH, Moers, Düsseldorfer Straße 232, 47447 Moers. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2011. Geschäftsanschrift: Düsseldorfer Straße 232, 47447 Moers. Gegenstand: Hochbauarbeiten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Schneider, Thomas, Moers, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.