HRB 19658: T.A. Project GmbH, Essen, Prinz-Friedrich-Straße 28 f, 45257 Essen. Nach Änderung nunmehr Geschäftsanschrift: Prinz-Friedrich-Straße 28 c, 45257 Essen.
HRB 19658: T.A. Project GmbH, Essen, Prinz-Friedrich-Straße 28 f, 45257 Essen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 8 (Belastung von Geschäftsanteilen), 9 (Vorkaufsrecht), 10 (Erbfolge) 11 (Austritt/Ausschluss), 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen) 13 (Bewertung und Abfindung) sowie eine Ergänzung in § 16 (Gründungsaufwand) beschlossen.
T.A. Project GmbH., Bochum (Prinz-Friedrich-Str. 28 f, 45257 Essen). Essen. Der Sitz ist nach Essen (jetzt AG Essen, HRB 19658) verlegt.
T.A. Project GmbH, Essen (Prinz-Friedrich-Str. 28 f, 45257 Essen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2002. Die Gesellschafterversammlung hat am 14.11.2006 beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von Bochum (bisher AG Bochum, HRB 7657) nach Essen zu verlegen und den Gesellschaftsvertrag in Nr. 1.2. (Sitz) zu ändern. Gegenstand: Die betriebswirtschaftliche, technische und informationstechnologische Unternehmensberatung sowie Entwicklung, Vermarktung und Einführung von Software, einschließlich des Verkaufs dazugehöriger Hardware. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Annies, Thomas, Bochum, * ‒.‒.‒‒; Schragmann, Carsten, Essen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
T.A. Project GmbH., Bochum (Große-Beck-Str. 3, 44787 Bochum). Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen.