T.E. Caravans Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mülheim an der Ruhr, Kölner Str. 35-37, 45481 Mülheim an der Ruhr. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LMC Caravan GmbH & Co. KG am 20.12.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
T.E. Caravans Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mülheim an der Ruhr, Kölner Str. 35-37, 45481 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.06.2011 mit der LMC Caravan GmbH & Co.KG mit Sitz in Sassenberg (Amtsgericht Münster HRA 7444) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
T.E. Caravans Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mülheim an der Ruhr, Kölner Str. 35-37, 45481 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.06.2011 mit der INCA Caravaning Miet- und Handelsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Bad Waldsee (Amtsgericht Ulm HRB 600183) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
T.E. Caravans Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mülheim an der Ruhr, Kölner Str. 35-37, 45481 Mülheim an der Ruhr.Nicht mehr Geschäftsführer: Hymer, Erwin, Diplom-Ingenieur, Bad Waldsee, * ‒.‒.‒‒. Neu bestellt als Geschäftsführer: Hymer, Gertraud (genannt Gerda), Bad Waldsee, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.