HRB 19242: T.S.B. Baugesellschaft mbH, Schkeuditz, Robert-Koch-Straße 38, 04435 Schkeuditz. Bestellt: Geschäftsführer: Kaiser, Andreas, Leißling, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: John, Henryk, Merseburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 19242: T.S.B. Baugesellschaft mbH, Schkeuditz, Robert-Koch-Straße 36, 04435 Schkeuditz. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2019 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Straße 38, 04435 Schkeuditz. Neuer Gegenstand: Bau- und Projektmanagement im Um- und Ausbau von gewerblichen Immobilen. Sofern in Erfüllung des Unternehmensgegenstandes handwerkliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmer erbracht. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden und die Eintragung in die Handwerksrolle dafür vorliegt.
T.S.B. Tief- und Straßenbaugesellschaft Schkeuditz mbH, Schkeuditz, Robert-Koch-Straße 36, 04435 Schkeuditz.Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2009 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: T.S.B. Baugesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Straße 36, 04435 Schkeuditz. Neuer Gegenstand: die Ausführung von Erd-, Straßen-, Tief- und Deponiebauarbeiten aller Art, die Bodensanierung, der Austausch und das Rekultivieren von Böden sowie die Durchführung des Güternah- und Werksverkehrs, der Handel mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art, Maschinen und Baustoffen sowie die Gewinnung von Kiesen und Kiessanden sowie Projektmanagement im Um- und Ausbau. Sofern in Erfüllung des Unternehmensgegenstandes handwerkliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmen erbracht. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden und die Eintragung in die Handwerksrolle darfür vorliegt.