HRB 216703: TA Bildungszentrum GmbH, Hameln, Bahnhofstr. 18/20, 31785 Hameln. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 7 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Gewinnverteilung) beschlossen.
HRB 216703: TA Bildungszentrum GmbH, Hameln, Bahnhofstr. 18/20, 31785 Hameln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.04.2018. Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 18/20, 31785 Hameln. Gegenstand: Die Aus- und Weiterbildung im gewerblich-technischen sowie im kaufmännischen Bereich sowie die Veranstaltung - eigenständig oder gemeinsam mit Kammern, Innungen, anderen Unternehmen oder wirtschaftsnahen Verbänden oder in Zusammenarbeit den den "Berufsbildenden Schulen Hameln" oder der Fachhochschule Hannover - von Kursen und Lehrgängen im Rahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Thiele, Werner, Hameln, * ‒.‒.‒‒; Thiele, Frederic Philipp, Hameln, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Mauve, Frank Karl, Hameln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Vereins Technische Akademie Hameln e.V., Hameln (Amtsgericht Hannover, VR 100612) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 11.04.2018. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.