HRB 508205:TA Triumph-Adler Ost GmbH, Gera, Gottlieb-Daimler-Straße 16, 07552 Gera.Die Verschmelzung wurde am 20.06.2014 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 29641).
HRB 508205:TA Triumph-Adler Ost GmbH, Gera, Gottlieb-Daimler-Straße 16, 07552 Gera.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der TA Triumph-Adler Deutschland GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 29641) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TA Triumph-Adler Ost GmbH, Gera, Gottlieb-Daimler-Straße 16, 07552 Gera. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2013 hat die Berichtigung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
TA Triumph-Adler Ost GmbH, Gera, Gottlieb-Daimler-Straße 16, 07552 Gera. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weinmann, Reiner, Waiblingen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Müller, Ursula, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒.
TA Triumph-Adler Ost GmbH, Gera, Gottlieb-Daimler-Straße 16, 07552 Gera. Die TA Triumph-Adler Document Solutions GmbH mit dem Sitz in Stralsund (Amtsgericht Stralsund HRB 119) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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