TABG Technik-Automatisieren-Bauen GmbH & Co. Investitionsgesellschaft KG, Königstein im Taunus, (Ölmühlweg 13 b, 61462 Königstein im Taunus).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ATEBA Verwaltungsgesellschaft GmbH & Co. für Handel und Vermietung KG, nach Firmenänderung künftig: TABG Technik-Automatisieren-Bauen GmbH & Co. Investitionsgesellschaft KG am 29.07.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TABG Technik-Automatisieren-Bauen GmbH & Co. Investitionsgesellschaft KG, Königstein im Taunus, (Ölmühlweg 13 b, 61462 Königstein im Taunus).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ATEBA Verwaltungsgesellschaft GmbH & Co. für Handel und Vermietung KG mit Sitz in Königstein im Taunus (Amtsgericht Königstein im Taunus, HRA 2386) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.