TAEV Technische Anlagen Entsorgungs und Vermietungs GmbH, Edenkoben, In den Seewiesen 17, 67480 Edenkoben. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.03.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.03.2011 mit der C.a.r.p.e.n.t.e.r. Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 9337) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Landau
Rechtsform: GmbH