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a)
TAM Förder gGmbH
b)
Hamburg
Geschäftsanschrift:
Rothenbaumchaussee 54, 20148 Hamburg
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung
- von Wissenschaft und Forschung,
- von Kunst und Kultur,
- des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege,
- der Hilfe für Opfer von Straftaten sowie
- mildtätiger Zwecke,
jeweils auch im Ausland.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
(2) Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht durch
- die Unterstützung oder Finanzierung von
Forschungsprojekten, die von Hochschulen,
Universitäten oder sonstigen, auch privaten
und nicht öffentlich-rechtlichen
Einrichtungen durchgeführt werden.
- die finanzielle Förderung von
Einrichtungen, Institutionen oder sonstigen
Sammlungen, die ausschließlich und
unmittelbar der Förderung der Kunst, der
Pflege der Erhaltung von Kulturwerten oder
der Denkmalpflege dienen. Hierzu kann die
Gesellschaft auch Einzelmaßnahmen
finanziell unterstützen, die dem Erhalt oder
der Erweiterung von Kunstsammlungen
oder einzelner Kunstgegenstände dienen,
deren Erhalt für die Allgemeinheit förderlich
ist.
- die Unterstützung oder Finanzierung von
Projekten und Hilfseinrichtungen für
Gewaltopfer, insbesondere in Fällen
sexueller Gewalt gegen Kinder und
Jugendliche, beispielsweise durch
finanzielle Leistungen zur Verbesserung
des Opferschutzes, zur Unterstützung
präventiver Maßnahmen oder zur
Verbesserung der Aufklärung der
Öffentlichkeit.
- die Vergabe von Förderpreisen sowie von
Stipendien zur Förderung der Forschung
oder der Förderung der wissenschaftlichen
oder künstlerischen Aus- bzw. Fortbildung.
Die Vergabekriterien für die Stipendien sind
in Richtlinien festzuschreiben, die der
vorherigen Zustimmung des Finanzamts
bedürfen, auch im Falle der Abänderung.
- die finanzielle Förderung von Personen im
Sinne von § 53 AO bzw. von Einrichtungen,
die solche Personen fördern.
(3) Die Gesellschaft muss nicht alle Zwecke
in gleichem Umfang verfolgen. Die
Geschäftsführung entscheidet darüber,
welche der Zwecke unter Berücksichtigung
der finanziellen Situation der Gesellschaft
jeweils vorrangig verfolgt werden. Die
Gesellschaft darf ihre Projekte durch
geeignete Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit begleiten. Soweit die
finanzielle Situation der Gesellschaft dies
zulässt, kann sie die vorbenannten Projekte
auch selbst verwirklichen.
(4) Zweck der Gesellschaft ist auch die
Beschaffung von Mitteln für andere
gemeinnützige Körperschaften, juristische
Personen des öffentlichen Rechts sowie
ausländische Körperschaften. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer können ermächtigt werden, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Herzog, Christine, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner
Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2024 |
a)
19.07.2024
Dr. Hess
b)
Fall 1 |