HRB 20671: TAMBURO Telekommunikationsdienste GmbH, Bonn, Friedrich Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Nach Änderung der Personendaten nunmehr: Geschäftsführer: Dr. Dorenkamp, Christian, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20671: TAMBURO Telekommunikationsdienste GmbH, Bonn, Friedrich Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Peckert, Joachim, Bonn, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Dr. Zwach, Ulrich, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 43305:TAMBURO Telekommunikationsdienste GmbH, Heusenstamm, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn.Neuer Sitz: Bonn. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Der Sitz ist nach Bonn (jetzt Amtsgericht Bonn HRB 20671) verlegt.
HRB 20671:TAMBURO Telekommunikationsdienste GmbH, Bonn, Friedrich Ebert-Allee 140, 53113 Bonn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2001, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Heusenstamm (bisher Amtsgericht Offenbach am Main HRB 43305) nach Bonn beschlossen. Geschäftsanschrift: Friedrich Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Gegenstand: Telekommunikationsdienste und Vermarktung von Produkten des bzw. für den Konzern Deutsche Telekom. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Dorenkamp, Christian, Berlin, * ‒.‒.‒‒; Dr. Peckert, Joachim, Bonn, * ‒.‒.‒‒.
Erste DFMG Deutsche Funkturm Vermögens-GmbH & Co. KG, Heusenstamm, (Jahnstr. 64, 63150 Heusenstamm).Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2009 im Wege des Formwechsels in die Erste DFMG Deutsche Funkturm Vermögens-GmbH mit Sitz in Heusenstamm (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 44577) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen