TAMUR GmbH, Düsseldorf, Königsallee 61, 40213 Düsseldorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
TAMUR GmbH, Düsseldorf, Königsallee 106, 40213 Düsseldorf. Nach Änderung der eingetragenen Geschäftsanschrift: Königsallee 61, 40213 Düsseldorf.
TAMUR GmbH, Düsseldorf, Königsallee 106, 40213 Düsseldorf. Eingetragene Geschäftsanschrift: Königsallee 106, 40213 Düsseldorf. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. nunmehr bestellt als Liquidator: Dr. Reschke, Daniella, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
TAMUR GmbH, Erftstadt (Königsallee 106, 40215 Düsseldorf). Nach Sitzverlegung (jetzt Amtsgericht Düsseldorf, HRB 58009) Düsseldorf.
TAMUR GmbH, Düsseldorf (Königsallee 106, 40215 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2007 hat die Sitzverlegung von Erftstadt (bisher AG Köln HRB 44960) nach Düsseldorf und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 sowie eine weitere Änderung in § 3 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand: 1. Der Verkauf von Erfahrungswerten der Gesellschafterin und etwaiger Mitarbeiter in Form von Consulting, die Beratung von Unternehmen mit den Schwerpunkten e-Business (Produkt-) Marketing, Unternehmensberatung, Gründungsberatung, people-coaching sowie der Handel mit Soft- und Hardwareprodukten und Lizenzen, 2. die Ermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, 3. die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, 4. die Ermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb von a) Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, b) ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment-Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit - der Antragsteller derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut im Sinne des § 1 Abs. 1b KWG - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute -, einem nach § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder freigestellt ist oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist, - er keine weiteren Finanzdienstleistungen i.S.v. § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nrn. 1-4 KWG erbringt und - er nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen, c) sonstigen, öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, soweit es sich dabei nicht um Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG handelt, d) öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, soweit es sich dabei nicht um Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG handelt, 5. die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, 6. die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Reschke, Daniella, Erftstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.