HRB 715230: TANAKI AUTO PARTS AG, Lörrach, Brombacher Straße 3, 79539 Lörrach. Die Gesellschaft hat am 04.05.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 715230: TANAKI AUTO PARTS AG, Lörrach, Brombacher Straße 3, 79539 Lörrach. Die Gesellschaft hat am 14.10.2016 die Listen über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 715230: TANAKI AUTO PARTS AG, Lörrach, Brombacher Straße 3, 79539 Lörrach. Aktiengesellschaft. Satzung vom 03.02.2016. Geschäftsanschrift: Brombacher Straße 3, 79539 Lörrach. Gegenstand: Der Export und der Handel mit Materialien, Halbprodukten, Fertigerzeugnissen, Komplettausstattungen und Anlagen, insbesondere für den Automobilbereich und Autoteile, der Import von und der Handel mit Rohstoffen und Halbprodukten, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nicht besonderer Erlaubnis bedarf, vor allem zur Förderung des Exports. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Maier, Olga, Weil am Rhein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TANAKI AUTO PARTS GmbH", Lörrach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 709196) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.