HRB 91188 B: TAP Management GmbH, Berlin, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
TAP Management GmbH, Berlin, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten. Änderung zu Nr. 4:; nunmehr; Liquidator:; Brandes, Kai Holger, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 6:; nunmehr; Liquidator:; Dr. Vonnahme, Ludger, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst..
TAP Management GmbH, Berlin, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin. Prokura: 2. Sommer, Eric, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
TAP Management GmbH, BerlinLeipziger Platz 15, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Leipziger Platz 15, 10117 Berlin Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Schmitt, Yves.
TAP Management GmbH, Berlin(Leipziger Platz 15, 10117 Berlin). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Turn-Around-Partners GmbH & Co. KGaA mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 90339) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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