HRB 106193: TAS Kapstadtring 2 GmbH, Hamburg, An der Alster 1, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft wurde im Register der AMM Kapstadtring 2 S.à r.l. mit Sitz in Munsbach, Großherzogtum Luxemburg (B218385) am 10.10.2017 eingetragen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG.
HRB 106193: TAS Kapstadtring 2 GmbH, Hamburg, An der Alster 1, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.09.2017 im Wege des grenzüberschreitenden, identitätswahrenden Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die AMM Kapstadtring 2 S.à r,l. mit Sitz in Munsbach, Großherzogtum Luxemburg umgewandelt. Die grenzüberschreitende Sitzverlegung wird erst mit der Eintragung im Register der für den neuen Sitz zuständigen registerführenden Stelle wirksam. Den Gläubigern der an der grenzüberschreitenden Sitzverlegung und Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch grenzüberschreitenden Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 106193: TAS Kapstadtring 2 GmbH, Hamburg, An der Alster 1, 20099 Hamburg. Namens der Gesellschaft wird hiermit die Einreichung des Beschlusses sowie der nach § 122d UmwG analog erforderlichen Angaben (in Form eines Hinweises gem. § 10 HGB) bekannt gemacht: 1. Umwandlungsbeschluss: Der Umwandlungsbeschluss wurde in beurkundeter Form (Urkunde Nr. 1337/2017 S vom 29. September 2017 des Notars Dr. Bernhard Schütz, Frankfurt am Main) am 30. Oktober 2017 elektronisch zum Handelsregister eingereicht. 2. Rechtsform, Firma und Sitz der formwechselnden Gesellschaft: Die Gesellschaft ist durch grenzüberschreitenden, identitätswahrenden Formwechsel aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 29. September 2017 unter gleichzeitiger Sitzverlegung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg (société a responsibilité limitée) mit Sitz in Munsbach, Großherzogtum Luxemburg, umgewandelt. Die Gesellschaft führt die Firma AMM Kapstadtring 2 S.à r.l. 3. Register der formwechselnden Gesellschaft: Die Gesellschaft ist unter HRB 106193 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Die formgewechselte AMM Kapstadtring 2 S.à r.l. ist unter Nummer B218385 im luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) eingetragen. 4. Gesellschafter: Am Stammkapital (Capital Social) der AMM Kapstadtring 2 S.à r.l. werden die nachstehenden Gesellschafter wie folgt beteiligt: - Vivaldi Hambourg Nord S.à r.l. mit 12.500 Geschäftsanteilen mit einem Nennbetrag von je EUR 1; - IMMO Invest HoldCo 3 S.à. r.l. mit 12.500 Geschäftsanteilen mit einem Nennbetrag von je EUR 1. Es treten weder neue Gesellschafter bei, noch scheiden Gesellschafter aus, noch ändern sich die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter. 5. Gläubiger der Gesellschaft: Die Rechte der Gläubiger der formwechselnden Gesellschaft ergeben sich aus der analogen Anwendung des § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der formwechselnden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn die neue Rechtsform nicht dem deutschen Recht unterliegt. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen eines Monats nach dem Tag, an dem der Umwandlungsbeschluss (oder sein Entwurf) bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Umwandlungsbeschlusses (oder seines Entwurfs) entstanden sind. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der formwechselnden Gesellschaft unter deren Adresse TAS Kapstadtring 2 GmbH, An der Alster 1, 20099 Hamburg, Deutschland geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens einen Monat nach Bekanntmachung des Umwandlungsbeschlusses gemäß § 10 HGB gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden.
HRB 106193: TAS Kapstadtring 2 GmbH, Hamburg, An der Alster 1, 20099 Hamburg. Der mit der TAS Grundbesitz GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 104709) am 09.12.2014 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum Ablauf des 28.04.2017 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 106193: TAS Kapstadtring 2 GmbH, Hamburg, An der Alster 1, 20099 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Schwarz, Thomas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Schwarz, Marcus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Holford, Nicholas Charles, Paris / Frankreich, * ‒.‒.‒‒; Öztürk, Serkan, Maizières-lès-Metz / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, jeweils gemäß allgemeiner Vertretungsregelung mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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