TASI GmbH & Co KG, Kirchanschöring (Leobendorfer Str. 5-7, 83417 Kirchanschöring). Die Verschmelzung wurde am 12.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Köln HRA 13742).
TASI GmbH & Co KG, Kirchanschöring (Leobendorfer Str. 5-7, 83417 Kirchanschöring). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2005 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Hennig GmbH & Co KG mit Sitz in Köln (AG Köln HRA 13742) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.