TASK FORCE ONE GmbH, Leipzig, Jacobstraße 27, 04105 Leipzig.
TASK FORCE ONE GmbH, Leipzig, Jacobstraße 27, 04105 Leipzig.Die Verschmelzung wurde am 31.08.2010 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen.Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TASK FORCE ONE GmbH, Leipzig, Jacobstraße 27, 04105 Leipzig.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Erschließungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH Holzhausen mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 8426) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
TASK FORCE ONE GmbH, Leipzig, Jacobstraße 27, 04105 Leipzig.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Olek, Thomas, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Moritz, Ralf, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
TASK FORCE ONE GmbH, Leipzig, Jacobstraße 27, 04105 Leipzig.Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2008 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) sowie der §§ 5 ff. des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Dabei wurden folgende Bestimmungen neu eingefügt: §§ 5 (Vorkaufsrecht), 6 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 8 (Loyalitätsvereinbarung). Neuer Gegenstand: Das treuhänderische Halten von Darlehensforderungen nebst zugehörigen Sicherheiten, insbesondere Grundpfandrechte, die Einziehung von Forderungen im eigenen oder fremden Namen. Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig sind, werden nicht ausgeführt.
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