HRB 221072: TB Beteiligungen GmbH, Krailling, Landkreis Starnberg, Karwendelstr. 22, 82152 Krailling. Die Gesellschafterversammlung vom 06.09.2021 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Eingehen und Halten von Unternehmensbeteiligungen, Vermögensverwaltung und Beratung.
HRB 221072: amv Beteiligungen GmbH, München, Implerstraße 11, 81371 München. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2017 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) der Satzung beschlossen. Neue Firma: TB Beteiligungen GmbH. Neuer Sitz: Krailling, Landkreis Starnberg. Geschäftsanschrift: Karwendelstr. 22, 82152 Krailling.
HRB 221072: amv Beteiligungen GmbH, München, Implerstraße 11, 81371 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2015. Geschäftsanschrift: Implerstraße 11, 81371 München. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle, insbesondere in mobilen Märkten und im Internet sowie deren Umsetzung, Beteiligung an in- und ausländischen Startups mit Eigenkapital oder mit Dienstleistungen wie beispielsweise mit Interims-Management, Analyse- und Beratungsleistungen, Lokalisierung von Geschäftsmodellen sowie Unterstützung im Online- und Mobile-Marketing, Public Relations, Vertrieb und sonstigen Kooperationen. Stammkapital: 35.371,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bernik, Thomas, Krailling, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung aus dem Unternehmen audio media verlag GmbH, mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 151343). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.