HRB 9529: TB Münsterland GmbH, Südlohn, Brinkstr. 34 a, 46354 Südlohn. Göenkamp. Der Sitz ist nach Gölenkamp (Amtsgericht Osnabrück, HRB 217430) verlegt.
HRB 217430: TB Münsterland GmbH, Gölenkamp, Am Stahlbrink 1, 49843 Gölenkamp. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.11.2004 Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Sitzverlegung von Südlohn (bisher Amtsgericht Coesfeld HRB 9529) nach Gölenkamp beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Am Stahlbrink 1, 49843 Gölenkamp. Gegenstand: Der Handel mit Baustoffen aller Art insbesondere die Herstellung und der Handel mit Transportbeton. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Reef, Roeland Maria Peter Paul, gen. Roeland, de Lutte/Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
TB Münsterland GmbH, Südlohn, Brinkstr. 34 a, 46354 Südlohn.Ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift: Brinkstr. 34 a, 46354 Südlohn.
TB Münsterland GmbH, Südlohn, (Brinkstr. 34 a, 46354 Südlohn).Nicht mehr Geschäftsführer: van Delden, Stefan, Gronau, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Reef, Roeland Maria Peter Paul, gen. Roeland, De Lutte/Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
TB Münsterland GmbH, Südlohn, (Brinkstr. 34 a, 46354 Südlohn).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2008 mit der Baustoffhandel Rheine GmbH mit Sitz in Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRB 4692) verschmolzen. Der mit der Baustoffhandel Rheine GmbH, Rheine (Amtsgericht Steinfurt HRB 4692) am 22.11.2004 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 22.08.2008 zum 01.08.2008 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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