HRB 201743:TBF Beteiligungsgesellschaft mbH, Ottobrunn, Landkreis München, Theodor-Körner-Str. 24, 85521 Ottobrunn.Die Verschmelzung wurde am 20.07.2015 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Wuppertal HRB 26284).
HRB 201743:TBF Beteiligungsgesellschaft mbH, Ottobrunn, Landkreis München, Theodor-Körner-Str. 24, 85521 Ottobrunn.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der COREST GmbH Corporate Restructuring mit dem Sitz in Heiligenhaus (Amtsgericht Wuppertal HRB 26284) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TBF Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Inselstr. 24, 40479 Düsseldorf. Der Sitz ist nach Ottobrunn (jetzt AG München HRB 201743) verlegt. Geschäftsanschrift: Theodor-Körner-Str. 24, 85521 Ottobrunn.
TBF Beteiligungsgesellschaft mbH, Ottobrunn, Landkreis München, Theodor-Körner-Str. 24, 85521 Ottobrunn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.6.1994, zuletzt geändert am 17.9.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2012 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB 48907) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Theodor-Körner-Str. 24, 85521 Ottobrunn. Gegenstand des Unternehmens: "Asset management", insbesondere die Vermögensverwaltung von Finanzanlagen in Form von Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie das "management consulting", insbesondere die Beratung von Unternehmen beim Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen, der Eigenkapitalbeschaffung und in allen Fragen der Unternehmensführung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Klein, Dietmar, Ottobrunn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die MediaVenture Capital GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 48933) und die DWK Immobilien GmbH mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 55445) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 27.7.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
TBF Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Inselstr. 24, 40479 Düsseldorf. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Inselstr. 24, 40479 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2010 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 27.07.2010 mit der MediaVenture Capital GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 48933) und DWK Immobilien GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 55445) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.