HRB 6644 CB: TBG KANN Beton Guben Verwaltungs-GmbH, Guben, Luxchenweg 3, 03172 Guben. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 13.10.2012 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Koblenz, HRA 1044) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 6644 CB: TBG KANN Beton Guben Verwaltungs-GmbH, Guben, Luxchenweg 3, 03172 Guben. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die KANN Beton GmbH & Co. KG mit Sitz in Bendorf (Amtsgericht Koblenz HRA 1044) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TBG KANN Beton Guben Verwaltungs-GmbH, Guben(Luxchenweg 3, 03172 Guben). Nicht mehr Geschäftsführer:; 3. Großmann, Rudi.