TBG Nordpfalz Transportbeton Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Rockenhausen (Opelkreisel 20-22, 67663 Kaiserslautern). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tapobet Transportbeton GmbH Kaiserslautern Kommanditgesellschaft am 17.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TBG Nordpfalz Transportbeton Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Rockenhausen (Opelkreisel 20-22, 67663 Kaiserslautern). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.07.2007 mit der Trapobet Transportbeton GmbH Kaiserslautern Kommanditgesellschaft mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRA 1714) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.